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Diese Veranstalter-Haftpflichtversicherung ist ebenfalls eine LUFTFAHRTVERSICHERUNG. Sie deckt Schäden ab, die während einer Luftfahrtveranstaltung, also in Eurem Falle einem Drachenfest, ggf. durch unsachgemäßes Handeln oder höhere Gewalt verursacht werden. Der Schaden muss sich aus dem Luftfahrbetrieb ergeben haben!
Nicht durch diese Versicherung abgedeckt sind diejenigen Schäden, die eine normale Veranstalterhaftpflicht bietet: zerrissene Hose durch scharfkantige Absperrungen, Parkplatzunfälle, Schäden am Grund und Boden des Veranstalters durch Fuhrbetrieb, Landunter in der benachbarten Siedlung durch Bruch der Versorgungsleitung zur Tellerwaschmaschine und so weiter.
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