Diese Seiten wurden zuletzt aktualisiert am:
7.9.2011

Halterhaftpflicht

Wie schon vorher erwähnt, ist die Halterhaftpflichtversicherung auf einen Drachenhalter beschränkt. Keine Gruppenversicherung, keine Familienversicherung - nix dergleichen.

Es handelt sich hierbei um eine LUFTFAHRTHAFTPFLICHTVERSICHERUNG. Warum? Die Sache ist relativ einfach erklärt. Ihr nehmt mit Euren Drachen aktiv am Luftverkehr, der Luftraumnutzung, Teil. Ergibt sich aus dieser Luftraumnutzung ein Schadensfall, dann muss das Luftfahrgerät versichert sein, und zwar über seinen Halter. Damit sind dann Schäden an Personen und Material abgedeckt, die von dem von Euch gehaltenen Fluggerät verursacht wurden. Da Ihr ja mehrere Drachen habt, wäre es Unsinn, jeden Drachen zu versichern. Also seid Ihr als Drachenhalter versichert. OK?

Was ist das Besondere an einer Luftfahrtversicherung? Das ist auch relativ schnell erklärt. Kommt eine unvorhersehbare Windbö, die Euren Drachen zum Abriss bringt, dann war das höhere Gewalt. Und die ist schon mal nicht mehr über die normale private Haftpflicht abgesichert. Das ist nur einer von vielen Punkten. NICHT versichert ist, wenn Euer Drachen zu Bruch geht. Da gibt es keinen neuen!

Die Versicherung für Euch sieht so aus:

  • Deckungssumme 1.500.000 Euro für Personen- und / oder Sachschäden pauschal
  • Kosten für Euch: 22 Euro pro Person und Kalenderjahr

Die Versicherung gilt weltweit, mit Ausnahme der U.S.A

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