Diese Seiten wurden zuletzt aktualisiert am:
7.9.2011

Fragen & Antworten
  • Für welches Drachengewicht gilt die Versicherung?
    Bis 25 Kg Eigengewicht
  • Was ist mit Leinenschmuck etc?
    Die 25 Kg beziehen sich auf das Gewicht des gesamten Fluggebildes. Das heisst, wenn meine Parafoil 5 Kg wiegt, die Leine 3 Kg, die Bowl 17 Kg, und das ganze an einem unbeweglichen Bodenanker fest gemacht ist, ist alles versichert. Wiegt der bewegliche Bodenanker aber 30 Kg und wird das gesamte Gebilde zum Schadensverursacher, dann sind die 25 Kg überschritten und es besteht eine Unterversicherung. Reissen allerdings die Bowl und der Drachen ab, der 30 Kg-Bodenanker bleibt liegen, so hat das Schaden verursachende Gebilde gerade eben 25 Kg Eigengewicht und ist versichert. Höhergewichtige Fluggeräte sind auf Anfrage höher zu versichern, das ist kein Problem. Ich erkundige mich.
  • Wie groß ist der Geldungsbereich?
    Weltweit, ausgenommen die U.S.A.
  • Kann ich schwerere Drachen versichern?
    Ja. Die Deckungssumme erhöht sich dann, entsprechend die Prämie. Bitte anfragen.
  • Ich (versichert) musste zu Hause arbeiten, mein Mann (nicht versichert) hat auf Fanö mit dem Drachen eine Kirchturmspitze beschädigt.
    Dumm gelaufen, dein Mann hätte ebenfalls versichert gewesen sein müssen. 22 Euro wären gut investiert gewesen.
  • Gibt es eine Familienversicherung?
    Nein, die Versicherung gilt immer nur für eine Person.
  • Gibt es Mengenrabatt bei Gruppen?
    Nein
  • Mein Bodenanker reißt heraus. Ist der Schaden auch versichert?
    Ja, der Bodenanker gehört mit zum Versicherungsumfang. Aber achtung! Der Bodenanker gehört zum Luftfahrzeug. Wenn der Anker schon 24 Kg wiegt, darf der Drachen nur noch 1 Kg wiegen! Also: Handbremse anziehen!
  • Meine Luftbildausrüstung stürzt durch das Terassendache meines Nachbarn. Ist das versichert?
    Jawoll, aber es gilt bitte immer die 25 Kg-Gesamtgewichtsgrenze.
  • Ist mein Modellflugzeug automatisch mitversichert?
    NEIN. Dann könnte diese Versicherung nicht so günstig angeboten werden. Dieses Angebot gilt NUR für Drachen (Lenkdrachen und Einleiner).
  • Sind Kettendrachen mit einem Gesamtgesicht von bis zu 25 Kg versichert?
    Ja. Die Form des Fluggebildes aus Drachen ist egal, nur dürfen die 25 Kg Gesamtgewicht nicht überschritten werden. Höhere Gewichte können auch versichert werden, hier muss ich nachfragen.
  • Unser Verein hat einen Vereinsdrachen. Wie können wir den versichern?
    Nehmt eine Versicherung (22 Euro) als juristischer Person, das ist in diesem Falle die einzige und beste Lösung.
  • Ich trete z.B. erst im August in die Versicherung ein. Reduziert sich mein Beitrag dadurch?
    Nein. Im ersten Jahr, in dem ich die Versicherungen verwalte, muss ich sehen, wie die Jahresendabrechnung mit der Versicherung genau läuft. Sollte es finanziell machbar sein, übernehme ich natürlich jede Änderung zugunsten der Versicherten sofort und wende sie auf die Betragshöhe für 2007 an.
  • Gibt es einen gesetzlichen Zwang, mein Drachenfest zu versichern?
    Nein, derzeit nicht generell. Es gibt zwei Arten der Versicherung:
    1. Die Luftfahrtveranstalterhaftpflicht. Sie versichert Schäden, die sich aus der Nutzung des Luftraumes bzw. der Drachen ergeben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine behördlich genehmigte oder nur geduldete Veranstaltung handelt. Es kann sein, dass die Verkehrsbehörde oder die Deutsche Flugsicherung bei Höhenfreigaben eine Veranstalter-Luftfahrtversicherung zur Bedingung macht.
    2. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung, Sie deckt Schäden auf der Veranstaltung selber (am Boden) ab. Wenn der Gast vom Barhocker der Getränkebude fällt, jemand in einem Kaninchenloch hängen bleibt und sich den Fuss bricht etc. Auch hier gibt es keinen gestezlichen Zwang zur Versicherung, aber möglicher Weise eine Auflage der Behörden.
  • Wer ist Versicherungsträger?
    Wir sind über die Versicherungsagentur Heinz Grümmer Dortmund bei der AXA-Versicherungsgruppe versichert (Stand 2008).
  • Ich veranstalte ein Drachenfest. Brauche ich eine Luftfahrt-Veranstalterhaftpflicht wenn die Drachenpiloten selber versichert sind?
    Dazu schreibt die Versicherung: “Die Veranstalter-HV Luft deckt nur den luftrechtlichen Teil des Veranstalters, keinesfalls aber die Haftpflicht der Teilnehmer.”
    In der Regel werdet Ihr im Laufe der Genehmigungsverfahren (Höhenfreigabe / Verkehrsregelung / Rettungsdienst etc.) darauf angesprochen, ob ihr eine spezielle Versicherung abschließen müsst.

    Bei allem was nicht versichert ist, haftet natürlich der Veranstalter selber.

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